Der Notdienst beginnt jeweils um 8:30 Uhr des im Kalender für den Notdienst aufgeführten Tages.
Er endet für den Abenddienst (A) um 22:00 Uhr,
für den Nachtdienst (N) um 8:30 Uhr des Folgetages, d.h.
zwischen 0 und 8:30 Uhr müssen Sie das Vortagesdatum eingeben und dort den Nachtdienst wählen.
Die Apotheken-Notbereitschaft gewährleistet die Arzneiversorgung in dringenden Fällen.
Die Apotheken verstehen diese Notbereitschaft über die normale Dienstzeit hinaus meist ohne Freizeitersatz.
Deshalb nachdrücklich die Bitte: Nehmen Sie die Sonntags- und Nachtbereitschaft nur in Notfällen in Anspruch.
Bei Inanspruchnahme der Notdienst-Apotheke außerhalb der regulären Geschäftszeiten ist eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr zu erheben.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.