Rezeptfarben – was sie bedeuten

Jeder hat wohl schon mal von seinem Arzt ein Rezept bekommen. Die gibt es in vielen bunten Farben: Rosa, Blau, Grün, Gelb oder Weiß – Doch was sollen alle diese Farben? Wir bringen Licht in den Farben-Dschungel:

 

Ein rosafarbenes Rezept bekommen gesetzlich Versicherte, die ein verschreibungspflichtiges Medikament erhalten. Es ist einen Monat lang (streng genommen nur 28 Tage) gültig. Zumeist müssen die Patienten nur eine Zuzahlung leisten, die Apotheke rechnet den Rest mit der Krankenkasse ab.

 

Blau hingegen ist für Privatpatienten gedacht und kann noch drei Monate nach Ausstellen eingelöst werden. Schreibt der Arzt jedoch einen bestimmten Gültigkeitszeitraum mit auf das Rezept, gilt dieses stattdessen. Privatpatienten zahlen die Medikamente zunächst selbst und reichen das Rezept zur Abrechnung bei ihrer Versicherung ein.

 

Ein grünes Rezept wird ausgestellt, wenn der Arzt ein rezeptfreies Medikament empfiehlt, welches der Patient selbst bezahlen muss. Es ist uneingeschränkt gültig.

 

Aber auch verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, können auf einem blauen oder grünen Rezept verordnet werden (z.B. die Antibaby-Pille).

 

Gelbe Rezepte fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Sie müssen innerhalb von sieben Tagen bei der Apotheke eingelöst werden. Es kommt in drei Durchschlägen daher. Abgerechnet wird es, in Anhängigkeit des Versichertenstatus, ebenso wie das rosa bzw. blaue Rezept.

 

Weiße Rezepte verfallen nach sechs Tagen. Sie sind Sonderrezepte für Medikamente mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid. Auch hier wird wie bei den rosa bzw. blauen Rezepten abgerechnet.

 

 

Aber es gibt auch Gemeinsamkeiten bei den Rezepten. So weisen alle die notwendigen Daten von Patient, Krankenkasse und Arzt aus und neben Formalien wie Datum, Stempel und Unterschrift finden sich noch sog. Rezeptstatusfelder, die sich auf Abrechnungsmodalitäten oder Substitutionsmöglichkeiten auswirken.

Sollten Sie Fragen dazu haben oder Angaben auf einem Rezept nicht verstehen, so helfen wir Ihnen gern weiter. Sprechen Sie uns gern an.

 


Quelle: aponet.de