Antworten zur ePA

Ein digitaler Ordner, in dem alle wichtigen Gesundheitsdokumente gesammelt sind: Das ist die Grundidee der elektronischen Patientenakte, kurz: ePA. Gute Sache, doch viele Patienten haben Fragen … Wir haben Antworten.

Vorab ein Hinweis: Um alle Funktionen der ePA nutzen zu können, brauchen Sie die passende App für Ihr Smartphone.

Ist meine gesamte Krankengeschichte in der ePA gespeichert?

Nein. Sämtliche Laborbefunde, Arztbriefe und OP-Berichte Ihres gesamten Lebens werden Sie in dieser digitalen Akte nicht finden. Eingestellt werden grundsätzlich nur Dokumente, die im aktuellen Behandlungszeitraum anfallen. Völlig leer ist die ePA zu Beginn trotzdem nicht. Arzneimittel, die Ihnen zuletzt per E-Rezept verordnet wurden, sind bereits darin gelandet. Die sogenannte Medikationsliste ist eine der ersten Funktionen der ePA, damit Ärztinnen und Ärzte künftig besser prüfen können, ob sich die nötigen Mittel miteinander vertragen.

Wie schnell füllt sich meine Akte?

Zum einen liegt’s an Ihnen selbst und an Ihrem Gesundheitsstatus – logisch! Zum anderen kann sich Ihre ePA mittlerweile schneller füllen als zuletzt. Seit 1. Oktober 2025 nämlich sollen Praxen, Kliniken und andere Leistungsanbieter dazu verpflichtet werden, die E-Patientenakte zu nutzen. Bis dato stellen sie wichtige Gesundheitsdokumente auf freiwilliger Basis ein – wir befinden uns also noch in der Anlaufphase.

Wer kann meine ePA einsehen – und wie lange?

Dafür gibt es gesetzliche Regeln. Standardmäßig haben ärztliche Praxen im Zusammenhang mit einer Behandlung 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA und auf alle darin liegenden Dokumente – sofern sie freigegeben sind. Der Therapiezeitraum beginnt dabei mit dem Einstecken der Versichertenkarte in Ihrer ärztlichen Praxis. Für Apotheken gilt in der Regel eine Zugriffsdauer von drei Tagen, wobei sich alle voreingestellten Zeiträume in der ePA-App verlängern oder verkürzen lassen. Apropos App: Darin können Sie – anhand eines Protokolls mit Datum- und Zeitstempel – nachvollziehen, welche Einrichtung wann genau auf Ihre E-Akte zugegriffen hat. Ich habe eine psychische Erkrankung.

Kann ich dies in der E-Akte vor anderen Ärzten verbergen?

Ja, das geht. Sie können Dokumente in der ePA sperren – aber nur allgemein, nicht speziell für einzelne Praxen oder Ärzte. Ein Ausweg ist: Kurz vor dem Besuch etwa in der Dentalpraxis auf „Verbergen“ drücken und hinterher wieder freigeben. Grundsätzlich landet nicht alles, was in ärztlichen Behandlungsräumen passiert, zwangsläufig in der ePA. Sie können es sagen, wenn Sie nicht möchten, dass der Bericht dort erscheint.

Kann ich selbst Dokumente in der ePA hochladen?

Ja, können Sie. Dafür brauchen Sie allerdings die dazugehörige App Ihrer Krankenkasse. Wie die Anwendung genau heißt, finden Sie in der Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin. Und so geht’s dann weiter: App herunterladen und eine PIN bei Ihrer Krankenkasse anfordern; danach müssen Sie sich per Postident-Verfahren authentifizieren. Sind diese komplizierten Schritte erledigt, können Sie alle Möglichkeiten der ePA nutzen – auch ältere Dokumente hochladen und verwalten.

Gibt es eine Alternative zur App?

In Planung ist ein sogenannter ePA-Client, mit dem Sie sich über Laptop oder PC in Ihre ePA einloggen können. Gedacht ist diese Möglichkeit für Ältere und für Menschen, die nicht so firm mit dem Smartphone sind. Denn ganz ohne App oder Client lässt sich die elektronische Patientenakte leider nur passiv nutzen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen natürlich gern weiter und beraten Sie.

Bild vom Cover des "Naturheilkunde & Gesundheit" Heftes 9/25, aus dem der Text zu diesem Artikel stammt. Der Verlag hat uns die Nutzung freundlicherweise genehmigt.
Text mit freundlicher Genehmigung der S & D Verlag GmbH. Das komplette “Naturheilkunde & Gesundheit” Heft bekommen Sie auch bei uns in der Apotheke.