Bio-Arzneimittel

Warum gibt es eigentlich keine Bio-Arzneimittel?

Diese Frage beantwortet uns Apotheker Friedrich Appenzeller, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats von „Naturheilkunde & Gesundheit“:

„Das liegt an gesetzlichen Bestimmungen. Laut § 10 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind auf Verpackungen von Arzneimitteln außer den Pflichtangaben nur dann weitere Angaben zulässig, wenn sie mit der Anwendung im Zusammenhang stehen und für die gesundheitliche Aufklärung von Patienten wichtig sind. Bio-Siegel enthalten nach Auffassung verschiedener Gerichte jedoch keine relevante Information zur Behandlung der Beschwerden oder zur Anwendung des Arzneimittels.

Das heißt allerdings nicht, dass in Apotheken keine Medikamente erhältlich sind, die nach ökologischen Standards produziert wurden. Sie dürfen nur nicht als solche gekennzeichnet werden. Produkte mit Bio-Siegel können Apotheken dennoch anbieten: etwa ökologische Kräutertees, die nicht zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten, sondern als Getränk dienen. Sie gelten dann als Lebensmittel – wodurch der Bio-Hinweis auf der Packung erlaubt ist. Gesund sind sie natürlich trotzdem!“

Biologika sind keine Bio-Arzneimittel!

Eine gern genommene Verwechslung: Vielmehr handelt es sich bei den Substanzen (Biologika) um gentechnisch hergestellte Arzneistoffe (z.B. Antikörper), die etwa gegen Autoimmunerkrankungen eingesetzt werden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen natürlich gern weiter und beraten Sie.

Text mit freundlicher Genehmigung der S & D Verlag GmbH. Das komplette „Naturheilkunde & Gesundheit“ Heft bekommen Sie auch bei uns in der Apotheke.